Startchancen-Programm Brandenburg

Sport- und Bewegungsförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg

Startchancen-Programm in Brandenburg

Mit dem Startchancen-Programm unterstützen Bund und Länder Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen. Ziel ist es, Bildungschancen gerechter zu gestalten, Schülerinnen und Schüler gezielt zu fördern und Schulen langfristig in ihrer Entwicklung zu stärken.

Auch im Land Brandenburg wird das Programm seit dem Schuljahr 2024/2025 umgesetzt. Insgesamt profitieren 110 allgemeinbildende und berufliche Schulen, die nach einem Sozialindex ausgewählt wurden.

Ein wichtiger Bestandteil des Programms sind zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche. Hierbei spielen Sportvereine als kompetente Partner von Schulen eine wichtige Rolle. Das Startchancen-Programm eröffnet Vereinen die Möglichkeit, sich mit ihren Angeboten in den Schulalltag einzubringen, neue Kooperationen aufzubauen und Kinder frühzeitig für Bewegung und Vereinssport zu begeistern.

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zum Startchancen-Programm sowie dessen Bedeutung für Sportvereine im Landkreis Teltow-Fläming zusammengestellt.

FAQ zum Startchancen-Programm

1. Was ist das Startchancen-Programm?

Das Startchancen-Programm ist ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern. Es unterstützt Schulen, die unter besonders herausfordernden sozialen Rahmenbedingungen arbeiten.

In Brandenburg nehmen insgesamt 110 allgemeinbildende und berufliche Schulen am Programm teil. Die Auswahl der Schulen erfolgte auf Grundlage eines Sozialindex.

Ziel des Programms ist es, Bildungschancen gerechter zu gestalten, Schülerinnen und Schüler gezielt zu stärken und Schulen langfristig in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

2. Warum werden Sport- und Bewegungsangebote eingebunden?

Sport und Bewegung leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie fördern Gesundheit, Konzentration, Lernbereitschaft, Motivation und soziale Kompetenzen.

Im Startchancen-Programm werden Sport- und Bewegungsangebote deshalb gezielt eingebunden. Sie sollen Schülerinnen und Schüler stärken, Teilhabe ermöglichen und dazu beitragen, Bildungschancen zu verbessern.

3. Wer verantwortet die Umsetzung im Sportbereich?

Die Sport- und Bewegungsangebote im Rahmen des Startchancen-Programms werden im Land Brandenburg durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gefördert.

Der Landessportbund Brandenburg wurde damit beauftragt, zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote an den Startchancen-Schulen zu koordinieren. Dazu gehört insbesondere die Vermittlung zwischen Schulen, Sportvereinen, Trainerinnen und Trainern, Fachverbänden und weiteren Partnern.

Das Modul „Kinder in Bewegung“ wird durch den Märkischen Turnerbund Brandenburg umgesetzt.

4. Welche Art von Angeboten soll es geben?

An den Startchancen-Schulen sollen zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote entstehen, die über den regulären Unterricht hinausgehen.

Dazu können Angebote zur motorischen Grundförderung, bewegungsorientierte Zusatzformate sowie sportartspezifische Angebote zur Talentförderung gehören.

Ziel ist es, Kinder und Jugendliche je nach Bedarf gezielt zu unterstützen, ihre Bewegungsfreude zu stärken und ihnen neue Zugänge zu Sport und Vereinssport zu ermöglichen.

5. Wie viele Angebote sollen an einer Schule stattfinden?

An jeder Startchancen-Schule sollen mindestens so viele zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote eingerichtet werden, wie Jahrgangsstufen an der jeweiligen Schule vorhanden sind.

Hat eine Schule beispielsweise sechs Jahrgangsstufen, sollen entsprechend mindestens sechs Angebote umgesetzt werden.

Die Angebote müssen dabei nicht zwingend jahrgangsbezogen organisiert sein. Sie können auch jahrgangsübergreifend stattfinden.

6. An welche Zielgruppen richten sich die Angebote?

Die zusätzlichen Sport- und Bewegungsangebote können unterschiedliche Zielgruppen ansprechen.

Sie richten sich insbesondere an Kinder und Jugendliche mit eingeschränkter Bewegungserfahrung, motorischen Defiziten oder psychosozialen Auffälligkeiten. Ebenso können Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderer Bewegungsfreude oder sportlicher Begabung eingerichtet werden. Auch Lerngruppen mit allgemeinem Bewegungsförderbedarf können einbezogen werden.

Für allgemeine Bewegungsangebote sowie Angebote im Bereich der Begabtenförderung ist die Koordinierungsstelle Startchancen beim Landessportbund Brandenburg zuständig.

Für Bewegungsangebote für Schülerinnen und Schüler mit motorischen Defiziten oder psychosozialen Auffälligkeiten ist der Märkische Turnerbund Brandenburg im Rahmen des Programms „Kinder in Bewegung“ zuständig.

7. Wer kann Angebote durchführen?

Angebote im Rahmen des Startchancen-Programms können von Sportvereinen, Fachverbänden, Kreis- und Stadtsportbünden sowie von Bundes- und Landesstützpunkten durchgeführt werden.

Die praktische Umsetzung erfolgt durch qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter beziehungsweise Trainerinnen und Trainer.

Damit bietet das Programm auch Sportvereinen im Landkreis Teltow-Fläming die Möglichkeit, ihre fachliche Kompetenz in Kooperationen mit Schulen einzubringen und zusätzliche Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche zu gestalten.

8. Welche Qualifikationen sind dafür in der Regel erforderlich?

Für die Durchführung von Sport- und Bewegungsangeboten im Rahmen des Startchancen-Programms sollte in der Regel mindestens eine DOSB-Lizenz, beispielsweise Trainer-C oder Übungsleiter-C, oder eine vergleichbare sportpädagogische Qualifikation vorliegen.

Da die Angebote mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, sind außerdem die Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes zu beachten. Dazu gehören insbesondere ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis sowie die Anerkennung des geltenden Kinderschutzkodexes.

Sportvereine sollten daher frühzeitig prüfen, welche qualifizierten Personen für mögliche Angebote zur Verfügung stehen und ob alle erforderlichen Nachweise aktuell vorliegen.

9. Welche Rolle hat die Schule?

Die jeweilige Startchancen-Schule bleibt zentraler Ansprechpartner für die organisatorische Einbindung der Angebote vor Ort.

Sie stellt die erforderlichen Räume beziehungsweise Sportflächen zur Verfügung, stimmt Zeiten und Abläufe ab und nimmt ihr Hausrecht wahr. Auch Fragen der schulischen Aufsicht sind mit der Schule zu klären.

Der durchführende Anbieter übernimmt die sportfachliche Leitung des Angebots. Dazu gehören insbesondere die inhaltliche Gestaltung, die fachgerechte Durchführung und die Anleitung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.

10. Wie erfolgt die Vergütung?

Die Durchführung der Sport- und Bewegungsangebote wird mit 30 Euro pro Zeitstunde vergütet.

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise gegenüber dem Landessportbund Brandenburg. Grundlage dafür sind die jeweils dokumentierten und tatsächlich durchgeführten Angebotseinheiten.

Für Sportvereine ist daher wichtig, die durchgeführten Termine und Zeiten sorgfältig zu erfassen und die erforderlichen Nachweise vollständig vorzuhalten.

11. Welche Nachweise müssen erbracht werden?

Für die Abrechnung der Angebote müssen die durchgeführten Einheiten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Erfasst werden insbesondere die jeweilige Schule, Datum und Uhrzeit des Angebots, die Art des Angebots, die eingesetzte Trainerin beziehungsweise der eingesetzte Trainer oder die Übungsleitung sowie die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.

Personenbezogene Daten der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen werden für diese Abrechnung nicht benötigt.

12. Gibt es vertragliche Grundlagen?

Ja. Grundlage für die Zusammenarbeit ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der jeweiligen Startchancen-Schule und dem durchführenden Sportverein beziehungsweise Anbieter.

Hierfür stellt der Landessportbund Brandenburg entsprechende Vertragsvorlagen zur Verfügung. Die unterzeichnete Kooperationsvereinbarung wird an die Koordinierungsstelle Startchancen des Landessportbundes Brandenburg übermittelt.

Nach Prüfung und Gegenzeichnung durch den Landessportbund erhalten die beteiligten Partner eine unterschriebene Ausfertigung zurück. Erst anschließend kann das vereinbarte Sport- oder Bewegungsangebot offiziell starten.

13. Wie lange läuft das Programm?

Das Startchancen-Programm ist langfristig angelegt. Die Umsetzung ist bis zum Ende des Schuljahres 2033/2034 vorgesehen.

Als Stichtag für das Programmende ist der 31. Juli 2034 geplant.

14. Welche Rolle haben die Kreis- und Stadtsportbünde?

Die Kreis- und Stadtsportbünde unterstützen die Umsetzung des Startchancen-Programms auf regionaler Ebene.

Sie können bei der Vernetzung von Schulen und Sportvereinen helfen, passende Kooperationspartner zusammenbringen und bei organisatorischen Fragen unterstützen.

Darüber hinaus können Kreis- und Stadtsportbünde auch selbst Sport- und Bewegungsangebote durchführen, koordinieren oder regionale Umsetzungsprozesse begleiten.

15. Welche Schulen aus dem Landkreis Teltow-Fläming nehmen teil?

Nach aktuellem Stand nehmen folgende Schulen aus dem Landkreis Teltow-Fläming am Startchancen-Programm teil:

  • Grundschule „Thomas Müntzer“ (Niedergörsdorf)
  • Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule (Luckenwalde)
  • Friedrich-Ebert-Grundschule (Luckenwalde)
  • Friedrich-Ludwig-Jahn-Oberschule mit Sportbetonung (Luckenwalde)

Für Sportvereine können sich daraus Möglichkeiten für Kooperationen und zusätzliche Bewegungsangebote im schulischen Umfeld ergeben. Interessierte Vereine können sich bei Fragen an den Kreissportbund Teltow-Fläming wenden. (MBJS Fachportal)

16. Wo kann ich Kontakt aufnehmen?

Bei Fragen zum Startchancen-Programm, zu Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen oder zur Umsetzung von Sport- und Bewegungsangeboten unterstützt Sie die Geschäftsstelle des Kreissportbundes Teltow-Fläming gerne.

Kreissportbund Teltow-Fläming e.V.
Herr Klischan
Geschäftsstelle

Wir beraten Sportvereine zu den Möglichkeiten des Programms, unterstützen bei der Vernetzung mit Schulen und helfen bei ersten Schritten auf dem Weg zu einer möglichen Kooperation.

Hinweis zur Umsetzung

Die konkrete Umsetzung von Sport- und Bewegungsangeboten im Rahmen des Startchancen-Programms erfolgt immer in Abstimmung mit der jeweiligen Schule, der Koordinierungsstelle Startchancen beim Landessportbund Brandenburg und gegebenenfalls dem Kreissportbund Teltow-Fläming.

Da sich organisatorische Vorgaben, Abrechnungsmodalitäten oder Zuständigkeiten im Laufe der Programmlaufzeit ändern können, empfehlen wir Sportvereinen, vor Beginn eines Angebots die aktuellen Informationen und Unterlagen beim Landessportbund Brandenburg beziehungsweise beim Kreissportbund Teltow-Fläming einzuholen.