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- Sportstättenförderung: Jetzt mit der Kommune ins Gespräch kommen
Gleichzeitig fehlen Vereinen und Kommunen häufig die finanziellen Möglichkeiten, größere Investitionen allein zu stemmen.
Mit dem neuen Projektaufruf des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gibt es jetzt erneut eine Fördermöglichkeit. Seit dem 26. Oktober 2026 können Städte und Gemeinden Projekte für die zweite Förderrunde einreichen. Insgesamt stehen hierfür 333 Millionen Euro zur Verfügung.
Für unsere Sportvereine ist dabei besonders wichtig: Die Vereine können die Förderung nicht selbst beantragen. Wer einen konkreten Sanierungsbedarf hat, sollte deshalb jetzt das Gespräch mit seiner Stadt oder Gemeinde suchen.
Kein Projekt aus Teltow-Fläming in der ersten Förderrunde
Bereits Ende 2025 hatte der Bund eine erste Förderrunde gestartet. Die Nachfrage war enorm: Mehr als 3.600 Projekte wurden bundesweit eingereicht. Das beantragte Fördervolumen lag bei rund 7,5 Milliarden Euro, bei 333 Millionen Euro zur Verfügung stehenden Mitteln.
Im Frühjahr 2026 wurden schließlich 314 Projekte für eine Förderung ausgewählt.
Ein Projekt aus dem Landkreis Teltow-Fläming war nicht darunter. Ob und wie viele Projekte aus unserem Landkreis in der ersten Runde überhaupt eingereicht wurden, ließ sich für uns trotz Recherche nicht nachvollziehen.
Gerade deshalb möchten wir unsere Vereine frühzeitig auf die neue Förderrunde aufmerksam machen. Unser Ziel ist, dass mögliche Projekte aus Teltow-Fläming diesmal rechtzeitig geprüft und mit den jeweiligen Städten und Gemeinden besprochen werden.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können Sportanlagen und Gebäude, die hauptsächlich der Ausübung von Sport dienen. Dazu gehören beispielsweise:
- Sport- und Turnhallen,
- Schwimmbäder und Freibäder,
- Sportplätze und Tennisanlagen,
- Funktionsgebäude,
- Umkleide- und Sanitärbereiche,
- typische bauliche Bestandteile einer Sportstätte sowie
- unter bestimmten Voraussetzungen auch Kunstrasenplätze.
Im Mittelpunkt steht die umfassende Sanierung und Modernisierung bestehender Sportstätten. Bei Gebäuden spielt insbesondere die energetische Sanierung eine wichtige Rolle. Ersatzneubauten können nur in Ausnahmefällen gefördert werden.
Dabei können nicht nur kommunale Sportstätten berücksichtigt werden. Auch vereinseigene Sportstätten können grundsätzlich Teil eines Förderprojektes sein.
Entscheidend ist jedoch immer der Weg über die Kommune.
Vereine können nicht selbst beantragen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden.
Das bedeutet aber nicht, dass Sportvereine lediglich abwarten können oder sollten. Im Gegenteil: Vereine mit einem konkreten Investitions- oder Sanierungsbedarf sollten ihre Kommune aktiv auf das Förderprogramm aufmerksam machen und gemeinsam prüfen, ob ein Projekt eingereicht werden kann.
Auch bei einer vereinseigenen Sportstätte muss die Kommune den Antrag stellen. Wird das Projekt ausgewählt, kann die Förderung unter den entsprechenden Voraussetzungen an den Verein weitergeleitet werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Bundeszuschuss beträgt pro Projekt mindestens 250.000 Euro und höchstens 8 Millionen Euro.
Der Bund übernimmt grundsätzlich bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Damit verbleibt zunächst ein kommunaler Anteil von mindestens 55 Prozent.
Bei Kommunen in Haushaltsnotlage kann die Bundesförderung auf bis zu 75 Prozent steigen. Der kommunale Anteil reduziert sich dann entsprechend auf 25 Prozent.
Das Programm richtet sich an größere Vorhaben
Eine formale Mindestinvestitionssumme gibt es nicht. Entscheidend ist jedoch, dass der Bundeszuschuss mindestens 250.000 Euro betragen muss.
Bei einer regulären Förderquote von bis zu 45 Prozent entspricht das rechnerisch einem Projektvolumen von mindestens rund 556.000 Euro. Bei einer Förderung von bis zu 75 Prozent im Fall einer kommunalen Haushaltsnotlage läge die rechnerische Größenordnung bei rund 333.000 Euro.
Für kleinere Einzelmaßnahmen ist das Programm damit in der Regel nicht gedacht.
Gerade der notwendige Eigenanteil dürfte für viele Städte und Gemeinden eine wesentliche Herausforderung darstellen.
Uns ist bewusst, dass auch viele Kommunen in Teltow-Fläming derzeit nur begrenzte finanzielle Spielräume haben. Deshalb wird es besonders wichtig sein, Projekte gut vorzubereiten und gemeinsam nach Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen.
Interessant ist hierbei: Die Bundesförderung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Fördermitteln des Landes kombiniert werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, den verbleibenden kommunalen Eigenanteil weiter zu reduzieren.
Was sollten Vereine jetzt konkret tun?
Wer einen konkreten Sanierungsbedarf sieht, sollte nicht darauf warten, dass die Kommune von selbst auf den Verein zukommt.
Aus unserer Sicht empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Sanierungsbedarf konkret beschreiben
Was muss gemacht werden? Warum ist die Maßnahme notwendig? Welche Probleme bestehen aktuell?
Hilfreich sind beispielsweise Fotos, vorhandene Gutachten, eine kurze Beschreibung des Gebäudezustandes oder bereits vorhandene Planungen.
- Eine erste Projektidee entwickeln
Es muss noch kein fertiger Förderantrag vorliegen. Trotzdem sollte möglichst klar sein, was saniert oder modernisiert werden soll und welche Größenordnung das Vorhaben ungefähr hat.
Wenn bereits Kostenschätzungen oder Angebote vorhanden sind, können diese die Gespräche erleichtern.
- Den Nutzen deutlich machen
Eine Sportstätte ist häufig weit mehr als nur der Trainingsort eines einzelnen Vereins.
Wie viele Menschen nutzen die Anlage? Gibt es Kinder- und Jugendsport? Wird die Sportstätte von Schulen, anderen Vereinen oder weiteren Gruppen genutzt? Welche Bedeutung hat sie für den Ort oder die Region?
Diese Informationen können helfen, die Bedeutung eines Projektes deutlich zu machen.
- Frühzeitig mit der Kommune sprechen
Der wichtigste Schritt ist jetzt die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Vereine sollten mit Verwaltung und kommunalen Entscheidungsträgern darüber sprechen, ob ihr Projekt für das Förderverfahren berücksichtigt werden kann.
Je früher dieses Gespräch geführt wird, desto größer ist die Chance, gemeinsam eine tragfähige Projektskizze zu entwickeln.
- Weitere Fördermöglichkeiten mitdenken
Der kommunale Eigenanteil kann eine erhebliche Hürde sein. Deshalb sollte gemeinsam geprüft werden, ob zusätzlich Fördermöglichkeiten des Landes genutzt werden können.
Frist: 1. Februar 2027
Die Zeit sollte dabei nicht unterschätzt werden. Die Kommunen müssen ihre Interessenbekundung mit der Projektskizze bis zum 1. Februar 2027 über das Förderportal des Bundes einreichen.
Im ersten Halbjahr 2027 soll anschließend der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projekte entscheiden.
Für Vereine bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, das Gespräch mit der Kommune zu beginnen.
Unterstützung und weitere Informationen
Das für die Umsetzung zuständige Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung stellt weitere Informationen und FAQs zum Programm zur Verfügung.
Für Fragen zum Förderaufruf wurde außerdem eine Hotline eingerichtet:
030 257679 450
Montag bis Freitag, 9:00 bis 15:00 Uhr
Schriftliche Fragen zum Projektaufruf können unter dem Betreff „Projektaufruf 2026“ an sks2026@pd-g.de gerichtet werden.
Ausführliche Informationen zum aktuellen Förderaufruf stellt auch der DOSB bereit:
Der vollständige Förderaufruf ist über die Förderzentrale des Bundes abrufbar:
https://foerderzentrale.gov.de/foerderung-finden/a6a6b3f9-9200-42af-bbfa-1622907ce807
Auch andere Fördermöglichkeiten prüfen
Nicht jedes Sanierungsprojekt wird in das aktuelle Bundesprogramm passen. Für Sportstätten und Vereinsgebäude bestehen darüber hinaus weitere Fördermöglichkeiten – beispielsweise für energetische Sanierungen oder Klimaschutzmaßnahmen.
Der DOSB hat dazu eine aktuelle Übersicht zusammengestellt:
https://www.dosb.de/aktuelles/news/detail/aktuelle-foerderungen-fuer-sportstaetten-im-ueberblick
Für den Moment gilt jedoch vor allem:
Wer einen konkreten Sanierungsbedarf hat, sollte jetzt nicht auf eine Initiative der Kommune warten, sondern selbst das Gespräch suchen.
Vielleicht gelingt es uns gemeinsam, in dieser Förderrunde auch Projekte aus Teltow-Fläming auf den Weg zu bringen.
Gemeinsam für den Sport in Teltow-Fläming.
