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16.07.2026
Sportförderung im Landkreis Teltow-Fläming soll deutlich ausgeweitet werden
Die Sportförderung des Landkreises Teltow-Fläming soll künftig deutlich ausgeweitet werden.

Für die Sportvereine im Landkreis ist das eine sehr positive Entwicklung: Sie können mit einer jährlichen Sportförderung in Höhe von 160.000 Euro rechnen. Gegenüber dem bisherigen Ansatz von 90.000 Euro entspricht dies einer deutlichen Erhöhung.

Deutliches Signal für den Sport

Aus Sicht des Kreissportbundes ist die vorgesehene Ausweitung der Sportförderung ein wichtiges Signal für den organisierten Sport im Landkreis. Sportvereine leisten in Teltow-Fläming einen erheblichen Beitrag für Bewegung, Gesundheit, Kinder- und Jugendarbeit, Ehrenamt, Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Erhöhung der Sportförderung trägt dieser Bedeutung stärker Rechnung und schafft für die Vereine eine bessere Grundlage, um notwendige Anschaffungen, Projekte und kleinere Maßnahmen umzusetzen.

Neue Grundlage für die Förderung

Die derzeitige Sportförderrichtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Während der Haushaltssicherung soll die Förderung zunächst über die allgemeine Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke erfolgen.

Wichtig ist dabei: Die Sportförderung soll nicht wegfallen. Vielmehr wird das Förderverfahren auf eine neue Grundlage gestellt. Die bisherigen sportfachlichen Fördergegenstände sollen grundsätzlich erhalten bleiben.

KSB bleibt eingebunden

Der Kreissportbund soll auch künftig in die fachliche Bewertung und Priorisierung der Förderanträge eingebunden werden. Damit bleibt sichergestellt, dass sportfachliche Kriterien weiterhin eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Anträge spielen.

Im weiteren Verfahren sollen die konkreten Abläufe, Bewertungskriterien und Zuständigkeiten weiter ausgearbeitet werden. Ziel ist ein transparentes und fachlich nachvollziehbares Förderverfahren.

Antragstermine bleiben bestehen

Nach aktuellem Stand bleiben die bisherigen Antragstermine bestehen. Anträge für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres sind weiterhin bis zum 15. März zu stellen. Anträge für das erste Halbjahr des Folgejahres sind weiterhin bis zum 15. September einzureichen.

Die Kreisverwaltung wird nun die notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit die Antragstellung unter den neuen Bedingungen bis zum nächsten regulären Antragstermin am 15. September erfolgen kann.

Der Kreissportbund wird seine Mitgliedsvereine informieren, sobald weitere Details zum neuen Verfahren, zu den konkreten Antragsbedingungen und zu den Bewertungskriterien vorliegen.

Weitere Punkte werden noch konkretisiert

Einzelne Fragen des künftigen Förderverfahrens befinden sich noch in der Abstimmung. Dazu gehören unter anderem die genaue Ausgestaltung der Bewertungskriterien, mögliche Eigenmittelregelungen sowie das konkrete Antragsverfahren.

Auch das Thema Kinderschutz soll im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Die Kreisverwaltung prüft, wie entsprechende Qualitätsaspekte künftig in das Förderverfahren aufgenommen werden können.

Weitere Informationen folgen

Die konkrete Ausgestaltung des neuen Förderverfahrens wird in den kommenden Wochen weiterentwickelt. Der Kreissportbund bleibt hierzu im Austausch mit der Kreisverwaltung und wird die Sportvereine rechtzeitig über die nächsten Schritte informieren.

Aus Sicht des Kreissportbundes zeigt die Entwicklung, wie wichtig es ist, die Interessen des organisierten Sports kontinuierlich, sachlich und deutlich gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten. Die vorgesehene Ausweitung der Sportförderung ist ein wichtiges Ergebnis dieses fortlaufenden Engagements.