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31.08.2026
Sportförderung ab 2027: KSB empfiehlt nachhaltige und strukturwirksame Anträge
Ab 2027 stehen für die Sportförderung im Landkreis Teltow-Fläming jährlich 200.000 Euro zur Verfügung

Das ist ein starkes Signal für den organisierten Sport und eine große Chance für die Sportvereine im Landkreis.

Mit der deutlich ausgeweiteten Förderung wächst zugleich die Verantwortung, die Mittel gezielt einzusetzen. Der Kreissportbund Teltow-Fläming gibt seinen Mitgliedsvereinen deshalb eine sportfachliche Orientierung für die Antragstellung.

Die Förderung sportbezogener Vorhaben erfolgt ab 2027 zunächst auf Grundlage der allgemeinen „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke“ des Landkreises Teltow-Fläming. Diese Richtlinie ist breiter gefasst als die bisherige Sportförderrichtlinie. Umso wichtiger ist aus Sicht des KSB eine klare sportfachliche Einordnung.

Sportförderung soll Strukturen stärken

Der KSB versteht Sportförderung vor allem als Unterstützung für die strukturelle Entwicklung des organisierten Sports im Landkreis.

Im Mittelpunkt sollten Vorhaben stehen, die den Trainings- und Übungsbetrieb langfristig ermöglichen, Sportstätten und Ausstattung verbessern, neue Angebote schaffen, bestehende Angebote sichern, Ehrenamt unterstützen oder die Teilhabe unterschiedlicher Zielgruppen am Vereinssport stärken.

Die bisherige Sportförderrichtlinie war inhaltlich genau auf diese Ziele ausgerichtet. Sie benannte unter anderem die Stärkung der Vereinsarbeit, die Unterstützung des Ehrenamts, die Sicherung, Verbesserung und Erweiterung von Sportangeboten, die Sportentwicklung, die Kinder- und Jugendarbeit, Gleichberechtigung, Diversität, Inklusion sowie die Sportinfrastruktur als zentrale Förderziele.

An dieser sportfachlichen Grundausrichtung sollte sich die Antragstellung aus Sicht des KSB auch künftig orientieren.

Welche Anträge aus Sicht des KSB besonders sinnvoll sind

Der KSB empfiehlt insbesondere Anträge für Vorhaben, die einen klaren Mehrwert für die Vereinsentwicklung haben und über eine kurzfristige Einzelmaßnahme hinauswirken.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • kleine Bau-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten,
  • Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Nutzbarkeit von Sportanlagen, zum Beispiel Brunnen, Beregnungsanlagen, Rasensprenger oder vergleichbare Maßnahmen zur Sportplatzbewässerung,
  • Rasentraktoren, Mähroboter oder vergleichbare Technik zur Pflege vereinseigener oder dauerhaft genutzter Sportanlagen,
  • Modernisierungen von Vereins- und Sporträumen,
  • Verbesserungen an Umkleidekabinen, Sanitärbereichen oder Funktionsräumen,
  • Anschaffungen von Sportgeräten, die dauerhaft im Trainings- und Übungsbetrieb genutzt werden,
  • Ausstattung zur Sicherung oder Erweiterung regelmäßiger Sportangebote,
  • der Aufbau neuer Sportgruppen oder Abteilungen,
  • Angebote für Kinder und Jugendliche,
  • Angebote für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Mädchen und Frauen oder Menschen mit unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen,
  • Maßnahmen zur Stärkung von Ehrenamt, Übungsleitung und Vereinsentwicklung,
  • Veranstaltungen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung,
  • Projekte, die neue Zielgruppen an den Vereinssport heranführen.

Auch sportbezogene Ausstattung kann sinnvoll sein, wenn sie dauerhaft im Verein verbleibt und mehreren Gruppen oder Jahrgängen zugutekommt. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Ausgabe formal grundsätzlich beantragt werden kann. Entscheidend ist, ob das Vorhaben sportfachlich sinnvoll, nachvollziehbar, wirtschaftlich und nachhaltig ist.

Kurzfristige Einzelmaßnahmen kritisch prüfen

Aus Sicht des KSB sollten Vereine Vorhaben kritisch prüfen, die nur einen sehr begrenzten oder kurzfristigen Nutzen haben. Dazu zählen insbesondere reine Mannschaftsfahrten, Trainingslager einzelner Teams ohne nachhaltigen Vereinsbezug, allgemeine Freizeit- oder Gemeinschaftsfahrten sowie Maßnahmen ohne erkennbaren Beitrag zur Sportentwicklung oder Vereinsstruktur.

Solche Maßnahmen können für einzelne Gruppen wertvoll sein. Sie sollten jedoch nicht im Mittelpunkt der kreislichen Sportförderung stehen, wenn sie vor allem kurzfristig wirken und keine nachhaltige Wirkung für den Verein entfalten.

Maßgeblich für die sportfachliche Bewertung wird daher sein, ob ein Vorhaben über den unmittelbaren Nutzen für eine einzelne Mannschaft oder Gruppe hinausgeht. Förderanträge sollten nachvollziehbar darstellen, wie das Vorhaben die Vereinsarbeit stärkt, Sportangebote sichert oder erweitert, neue Zielgruppen erreicht oder die Infrastruktur des Sports verbessert.

Auch Anträge ohne klare Zielbeschreibung, ohne nachvollziehbare Kostenstruktur oder ohne gesicherte Gesamtfinanzierung sind problematisch. Die neue Richtlinie sieht zwar keinen festen pauschalen Eigenanteil vor. Sie verlangt aber weiterhin, dass Eigenmittel grundsätzlich einzubringen und nachzuweisen sind. Außerdem müssen beantragte Ausgaben in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen und einzeln abgrenzbar sein.

KSB wird sportfachlich priorisieren

Sollten die beantragten Fördermittel die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen, wird eine Priorisierung notwendig. Der KSB wird sich im Rahmen seiner sportfachlichen Einbindung dafür einsetzen, dass die Förderung vor allem Vorhaben zugutekommt, die den organisierten Sport im Landkreis strukturell stärken.

Maßnahmen mit breiter Wirkung, langfristigem Nutzen und erkennbarem Beitrag zur Vereinsentwicklung werden aus Sicht des KSB stärker zu gewichten sein als kurzfristige Einzelmaßnahmen ohne nachhaltige Perspektive.

Der KSB wird gegenüber der Kreisverwaltung daher klar vertreten, dass die erhöhte Sportförderung nicht verwässert werden sollte. Sie soll dort wirken, wo sie Vereine dauerhaft stärkt, Sportangebote sichert, Entwicklung ermöglicht und den Menschen im Landkreis langfristig zugutekommt.

Frühzeitig beraten lassen

Der nächste Antragstermin für Vorhaben im ersten Halbjahr 2027 ist der 15. September 2026.

Der Kreissportbund empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen, geplante Anträge frühzeitig sportfachlich zu prüfen und bei Unsicherheiten Kontakt zur Geschäftsstelle aufzunehmen. Gemeinsam kann geklärt werden, ob ein Vorhaben zur Zielrichtung der Sportförderung passt und wie es nachvollziehbar dargestellt werden kann.

Das Antragsformular finden Sie hier

Kontakt:

Kreissportbund Teltow-Fläming e. V.

Herr Klischan