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- Mitgliedermeldung 2027 gestartet: Das sollten Vereine jetzt prüfen
Bis spätestens 15. Januar 2027 müssen die aktuellen Mitgliederzahlen über das Online-Portal Verminext gemeldet werden.
Für unsere Vereine lohnt es sich, die Mitgliedermeldung in diesem Jahr nicht nur als reine Zahlenmeldung zu betrachten. Gleichzeitig sollten auch die hinterlegten Vereinsdaten, Unterlagen und insbesondere das Thema Kinderschutz geprüft werden.
Frist bis 15. Januar 2027
Die Mitgliedermeldung erfolgt wie gewohnt über Verminext.
Gemeldet werden die Mitglieder jahrgangsweise, also nach Geburtsjahren und Geschlecht. Zusätzlich sollten Vereine vor der Meldung prüfen, ob die Zuordnung zu den jeweiligen Landesfachverbänden korrekt hinterlegt ist.
Der Nachweis lizenzierter Übungsleiter*innen wird weiterhin im Zusammenhang mit der Abrechnung der Vereinsförderung benötigt.
Zum Verminext-Portal:
https://verminext.de/login
Neu im Fokus: Abfrage zum Kinderschutzkonzept
Ein besonders wichtiger Punkt in der diesjährigen Mitgliedermeldung ist die Abfrage zum Kinderschutz.
Im Portal wird gefragt:
„Liegt für Ihren Sportverein ein Schutzkonzept (auch Kinderschutzkonzept genannt) zum Schutz vor Gewalt und zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen vor?“
Hintergrund ist das seit 2024 geltende Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz. Sportvereine mit regelmäßigen oder dauerhaften Angeboten für Kinder und Jugendliche sind verpflichtet, ein entsprechendes Schutzkonzept zu entwickeln, anzuwenden, regelmäßig zu überprüfen und an neue Gegebenheiten anzupassen.
Als regelmäßige oder dauerhafte Angebote gelten beispielsweise wöchentliche Trainingsangebote, regelmäßige Gruppenstunden sowie längerfristige oder wiederkehrende saisonale Angebote. Vereine, die keine solchen Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, sollen bei der entsprechenden Frage „Nein“ auswählen.
Unterstützung beim Kinderschutz
Vereine, die noch kein Schutzkonzept haben oder ihr bestehendes Konzept überprüfen und weiterentwickeln möchten, können sich an uns wenden.
Der Kreissportbund unterstützt Vereine bei der Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzkonzepten und bietet regelmäßig Informations-, Beratungs- und Austauschformate an.
Auch der Landessportbund beziehungsweise die Brandenburgische Sportjugend unterstützen Vereine bei Fragen zum Kinderschutz.
Vereinsdaten und Unterlagen gleich mitprüfen
Die Mitgliedermeldung bietet eine gute Gelegenheit, auch die übrigen Angaben im Vereinsportal zu kontrollieren.
Besonders geprüft werden sollten:
Vereinsanschrift, Vorstandsdaten, Satzung, Vereinsregisterauszug und der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit.
Der Landessportbund hat Vereine, deren Nachweis zur Gemeinnützigkeit zum 31. Dezember 2026 ausläuft, bereits per E-Mail angeschrieben. Nach Mitteilung des LSB sind hier aktuell noch zahlreiche Nachweise offen.
Auch Sportarten und Kontaktdaten sollten aktuell gehalten werden. Diese Angaben sind zwar nicht unmittelbar Bestandteil der Mitgliedermeldung, werden aber über Verminext mit der öffentlichen Vereinssuche des Sportlandes verknüpft. Aktuelle Angaben erhöhen damit die Chance, dass Interessierte einen Verein und seine Angebote finden.
Zur Vereinssuche:
https://www.sportverein-finden.de/
Versicherungen künftig direkt abrufbar
Eine weitere Neuerung betrifft den Bereich Versicherungen.
In Verminext soll in Kürze ein eigener Menüpunkt „Versicherungen“ zur Verfügung stehen. Dort können Vereine individuelle Versicherungsbestätigungen, beispielsweise zur Haftpflicht, zum Waffenrecht oder für Straßenverkehrsbehörden, direkt herunterladen.
Damit entfällt künftig in vielen Fällen die gesonderte Anfrage beim Versicherungspartner.
Zusätzlich können Vereine im Rahmen der Mitgliedermeldung über den Versicherungspartner des Sportlandes eine freiwillige D&O- und Vermögensschadenversicherung für den Vorstand nach § 26 BGB abschließen.
Jetzt nicht bis Januar warten
Auch wenn die Frist erst am 15. Januar 2027 endet, empfehlen wir unseren Vereinen, die Mitgliedermeldung möglichst frühzeitig vorzubereiten.
Insbesondere bei offenen Unterlagen, Änderungen im Vorstand, Fragen zur Gemeinnützigkeit oder beim Kinderschutzkonzept kann zusätzlicher Abstimmungsbedarf entstehen.
Weitere Hinweise zur Mitgliedermeldung und zu Verminext stellt der Landessportbund Brandenburg bereit:
https://lsb-brandenburg.de/vereinsservice/verminext/
Wer Unterstützung benötigt, kann sich an die Vereinsverwaltung des Landessportbundes oder direkt an den Kreissportbund Teltow-Fläming wenden.
Gemeinsam für den Sport in Teltow-Fläming.
