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- MBS-Sonderförderung 2026: Unterstützung für Qualifizierung im Sportverein
Insgesamt stehen dafür 20.580 Euro zur Verfügung. Die Förderung ist für das Thema Trainer- und Schiedsrichterausbildung vorgesehen und soll die Qualifizierung im organisierten Sport in Teltow-Fläming unterstützen.
Im Vorfeld der Förderzusage hatte der Kreissportbund bei den Sportvereinen im Landkreis Teltow-Fläming die Bedarfe im Bereich Aus- und Weiterbildung abgefragt. Die Rückmeldungen zeigten einen erheblichen Bedarf: Für das Jahr 2026 wurden Bedarfe von rund 104.000 Euro, für das Jahr 2027 von rund 90.000 Euro gemeldet.
Die MBS-Sonderförderung kann diesen Bedarf nicht vollständig decken, setzt aber ein wichtiges Zeichen und leistet einen konkreten Beitrag zur Unterstützung der Vereinsarbeit.
Mit der Sonderförderung können Vereine Kosten für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sport abfedern. Im Mittelpunkt stehen dabei die Qualifizierung von Übungsleitenden im Lizenzbereich C sowie Aus- und Weiterbildungen von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern sowie Kampfrichterinnen und Kampfrichtern.
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind notwendige und nachgewiesene Kosten, die unmittelbar dem bewilligten Förderzweck zugeordnet werden können. Dazu gehören insbesondere Lehrgangsgebühren, Ausbildungsgebühren und Teilnahmegebühren.
Nicht förderfähig sind unter anderem eigene Honorar-, Personal- oder Verwaltungskosten des Vereins, allgemeine Vereinskosten, interne Aufwandsentschädigungen, Bewirtungskosten sowie Anschaffungen von Materialien oder Gegenständen.
Wichtige Hinweise für Vereine
Die bewilligten Mittel dürfen ausschließlich für den jeweils bewilligten Förderzweck verwendet werden. Änderungen bei Art, Umfang, Zeitraum oder Finanzierung der Maßnahme sind dem Kreissportbund unverzüglich mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung des KSB.
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein vollständiger Verwendungsnachweis beim Kreissportbund einzureichen. Dazu gehören unter anderem das Formular „Verwendungsnachweis MBS-Sonderförderung 2026“, Rechnungskopien, Zahlungsnachweise sowie gegebenenfalls Teilnahme- oder Abschlussbestätigungen.
Der vollständige Verwendungsnachweis muss spätestens bis zum 30. November 2026 beim Kreissportbund Teltow-Fläming eingereicht werden.
Interesse an der Förderung?
Mitgliedsvereine des Kreissportbundes Teltow-Fläming, die im Jahr 2026 entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen planen oder bereits durchgeführt haben, können sich bei Interesse an die Geschäftsstelle des KSB wenden.
Der Kreissportbund informiert über das weitere Verfahren, die einzureichenden Unterlagen und die besonderen Nebenbestimmungen zur MBS-Sonderförderung 2026.
Kontakt:
Kreissportbund Teltow-Fläming e. V.
Herr Klischan
