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- LEADER-Förderung unter Druck: Verzögerungen treffen auch Vereine im ländlichen Raum
Über LEADER werden Projekte unterstützt, die den ländlichen Raum stärken, Begegnung ermöglichen, Infrastruktur verbessern und die Lebensqualität vor Ort sichern.
Allein im laufenden Förderzeitraum 2023 bis 2027 stehen der LAG „RUND um die Flaeming-Skate“ rund 14,8 Millionen Euro für die Projektförderung zur Verfügung. Hinzu kommen weitere Mittel aus Sonderwettbewerben. Damit ist LEADER kein Randthema, sondern ein wichtiges Förderinstrument für Daseinsvorsorge, Ehrenamt, Vereine, Begegnungsorte, Tourismus und regionale Infrastruktur.
Die Bedeutung wird besonders deutlich an den vielen konkreten Projekten, die in den vergangenen Jahren umgesetzt wurden: Dorfgemeinschaftshäuser, Sport- und Begegnungsorte, Radwege, Dorfplätze, Skateparks oder Angebote für Kinder und Jugendliche. Nach Angaben der LAG „RUND um die Flaeming-Skate“ konnten seit 2008 mehr als 350 Projekte mit über 50 Millionen Euro Förderung unterstützt werden. Daraus entstanden Investitionen von mehr als 90 Millionen Euro in den ländlichen Raum des Landkreises Teltow-Fläming.
Auch Sportvereine können von LEADER profitieren, etwa bei Vorhaben zur Verbesserung von Vereinsinfrastruktur, Begegnungsorten, Bewegungsangeboten oder Projekten mit Bedeutung für die regionale Entwicklung. Gerade deshalb sind verlässliche Bewilligungsverfahren und Planungssicherheit für Vereine, Kommunen und Initiativen von großer Bedeutung.
Aktuelle Einschränkungen bei der Bewilligung
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat über aktuelle Einschränkungen bei der Bewilligung von LEADER-Projekten informiert.
Hintergrund ist eine landesweite Sperre für Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027 ff. Davon betroffen sind auch EU-kofinanzierte Fördervorhaben, wenn für die Umsetzung Mittel über das Jahr 2026 hinaus benötigt werden.
Für LEADER-Projekte öffentlicher Antragsteller wurde inzwischen eine Ausnahme zugelassen. Diese Vorhaben können wieder bewilligt werden, auch wenn Verpflichtungsermächtigungen für spätere Jahre erforderlich sind.
Das Ministerium weist zugleich darauf hin, dass sich bereits ein erheblicher Bewilligungsstau aufgebaut hat. Bewilligungen werden daher voraussichtlich nur schrittweise erfolgen können.
Vereine als private Antragsteller weiterhin betroffen
Für private Antragsteller bleibt die Sperre nach aktuellem Stand vorerst bestehen. Davon können auch Sportvereine betroffen sein, wenn sie selbst Antragsteller eines LEADER-Projektes sind.
Für Vereine bedeutet dies vor allem Planungsunsicherheit. Bereits vorbereitete oder eingereichte Vorhaben können sich verzögern. Gleichzeitig wird es schwieriger, Bauzeiten, Eigenmittel, Drittmittel, Vereinsbeschlüsse und mögliche Preisentwicklungen verlässlich aufeinander abzustimmen.
Gerade für ehrenamtlich geführte Vereine ist das eine erhebliche Herausforderung. Viele Projekte benötigen lange Vorbereitungszeiten, belastbare Finanzierungspläne und verlässliche Beschlüsse in den Vereinsgremien. Wenn Bewilligungen nicht planbar sind, geraten solche Abläufe schnell unter Druck.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn sorgfältig prüfen
Das Ministerium verweist auf die Möglichkeit eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Dieser kann nach Einreichen eines Förderantrags grundsätzlich möglich sein, erfolgt jedoch ausdrücklich auf eigenes Risiko der Antragstellenden.
Sportvereine sollten diesen Schritt deshalb sehr sorgfältig abwägen. Ohne Bewilligungsbescheid besteht keine Sicherheit, dass das Vorhaben tatsächlich gefördert wird. Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation des Landes Brandenburg und der noch offenen Haushaltsplanungen für 2027 und 2028 sollte ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nur nach enger Abstimmung mit dem zuständigen Regionalmanagement und nach sorgfältiger vereinsinterner Prüfung erfolgen.
LEADER lebt von Entscheidungen vor Ort
Der besondere Wert von LEADER liegt nicht nur in der finanziellen Förderung. Das Programm setzt darauf, dass Akteure vor Ort Projektideen entwickeln, bewerten und priorisieren. Dadurch entstehen Projekte nicht zentral „von oben“, sondern aus den tatsächlichen Bedarfen der Region heraus.
Für Sportvereine ist dieser Ansatz besonders wichtig. Sie kennen die konkreten Herausforderungen vor Ort, wissen um fehlende Räume, sanierungsbedürftige Anlagen, Begegnungsbedarfe und Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum. LEADER kann genau dort ansetzen, wo kommunale Pflichtaufgaben, Vereinsengagement und regionale Entwicklung ineinandergreifen.
Wenn Förderverfahren ins Stocken geraten, betrifft dies daher nicht nur einzelne Bau- oder Projektvorhaben. Es betrifft auch die Entwicklungsmöglichkeiten der Vereine und die soziale Infrastruktur vor Ort.
Verlässliche Förderstrukturen bleiben notwendig
Die aktuelle Situation zeigt erneut, wie wichtig verlässliche Förderstrukturen für den ländlichen Raum sind. Gerade Sportvereine übernehmen in vielen Orten Aufgaben, die weit über den Trainings- und Wettkampfbetrieb hinausgehen. Sie schaffen Begegnung, fördern Ehrenamt, ermöglichen Teilhabe und tragen wesentlich zur Lebensqualität in den Dörfern und Städten des Landkreises bei.
Der Kreissportbund Teltow-Fläming hatte bereits im Dezember auf die Bedeutung der LEADER-Förderung und die Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung des Programms hingewiesen:
LEADER ab 2028: LAG „Rund um die Flaeming-Skate“ fordert klare Unterstützung für den ländlichen Raum
Empfehlung für Sportvereine
Sportvereine mit geplanten oder bereits vorbereiteten LEADER-Projekten sollten frühzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement der LAG „RUND um die Flaeming-Skate“ aufnehmen. Laufende Vorhaben sollten eng abgestimmt und finanzielle Risiken sorgfältig geprüft werden.
Der Kreissportbund Teltow-Fläming wird die weitere Entwicklung beobachten und relevante Informationen an die Sportvereine im Landkreis weitergeben.
