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- Klimaschutzförderung für Sportvereine: Schnellere Bewilligung und bessere Beratung angekündigt
Darauf weist der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) in einem aktuellen Beitrag zur Kommunalrichtlinie des Bundes hin.
Für viele Sportvereine kann das insbesondere bei energetischen Maßnahmen an Sportstätten, Vereinsheimen oder Beleuchtungsanlagen interessant sein.
Förderung für verschiedene Maßnahmen möglich
Sportvereine und Sportverbände sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie grundsätzlich antragsberechtigt. Gefördert werden können unter anderem Maßnahmen wie:
- Umrüstung auf LED-Beleuchtung in Sporthallen und Vereinsgebäuden
- Modernisierung von Flutlichtanlagen
- Maßnahmen im Bereich Raumlufttechnik
- Gebäudeleittechnik und Steuerungssysteme
- Fahrradabstellanlagen
- weitere investive Klimaschutzmaßnahmen
Je nach Maßnahme sind unterschiedliche Förderquoten möglich.
Schnellere Bewilligungen angekündigt
Nach Angaben des DOSB sollen neue Förderanträge künftig schneller bearbeitet werden. Vollständige Anträge sollen demnach innerhalb von fünf Monaten bewilligt werden können. Dadurch soll die Planungssicherheit für Vereine verbessert und ein schnellerer Projektstart ermöglicht werden.
Gleichzeitig wird auf eine verbesserte Beratung für Antragstellende hingewiesen.
Thema auch für Sportvereine im Landkreis relevant
Gerade vor dem Hintergrund steigender Energie- und Betriebskosten können Klimaschutzmaßnahmen für Sportvereine langfristig wirtschaftlich sinnvoll sein. Gleichzeitig leisten Vereine damit einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und einer zukunftsfähigen Sportstättenentwicklung.
Der Kreissportbund Teltow-Fläming empfiehlt interessierten Vereinen, sich frühzeitig mit möglichen Fördermaßnahmen auseinanderzusetzen und bestehende Investitionsbedarfe zu prüfen.
Weiterführende Informationen
Den vollständigen Beitrag des DOSB finden Sie hier:
DOSB: Klimaschutzförderung für Sportvereine – schnellere Bewilligung und bessere Beratung
