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16.10.2026
Kinderschutz im Sport: Warum kommt Brandenburg nicht schneller voran?
Der aktuelle Sportentwicklungsbericht für Brandenburg liefert beim Thema Kinderschutz einen Befund, der nachdenklich machen sollte:

Während sich Sportvereine bundesweit seit 2015 bei der Prävention sexualisierter Gewalt weiterentwickelt haben, sind für Brandenburg bei den vier untersuchten Bereichen keine signifikanten Verbesserungen festzustellen.

Dabei geht es um grundlegende Fragen: Wird die Prävention sexualisierter Gewalt als relevantes Thema wahrgenommen? Setzt sich der Verein aktiv dagegen ein? Wird offen darüber gesprochen? Und sind ausreichende Kenntnisse vorhanden?

In Brandenburg sehen 64 Prozent der Vereine die Prävention sexualisierter Gewalt als relevantes Thema an. Rund 53 Prozent geben an, sich aktiv dagegen einzusetzen. In 48 Prozent der Vereine wird nach eigener Einschätzung offen darüber gesprochen und etwa die Hälfte verfügt über fundierte Kenntnisse zur Vorbeugung. Gleichzeitig halten 23 Prozent der Vereine das Thema eher oder gar nicht für relevant, 30 Prozent setzen sich eher nicht aktiv damit auseinander, 31 Prozent sprechen eher nicht offen darüber und 29 Prozent verfügen nach eigener Einschätzung eher nicht über ausreichende Kenntnisse.

Andere Bundesländer haben sich weiterentwickelt

Besonders interessant wird der Befund im Vergleich mit anderen ostdeutschen Flächenländern.

In Thüringen zeigen sich seit 2015 bei drei der vier untersuchten Bereiche signifikante Verbesserungen: bei der Wahrnehmung der Relevanz des Themas, bei der offenen Kommunikation und bei den Kenntnissen zur Prävention.

In Sachsen-Anhalt haben sich zwei der vier Bereiche signifikant verbessert.

Besonders deutlich fällt die Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern aus. Dort haben sich seit 2015 alle vier untersuchten Bereiche signifikant verbessert. Die Veränderungen reichen je nach Indikator von rund 32 bis 44 Prozent.

Entscheidend ist deshalb weniger, ob Brandenburg heute bei jedem einzelnen Wert schlechter abschneidet als alle Vergleichsländer. Das ist nicht der Fall. Auffällig ist vielmehr die fehlende Entwicklung: Andere Länder haben in den vergangenen Jahren messbare Fortschritte erzielt, Brandenburg nicht.

Das führt zu einer berechtigten Frage:

Warum kommt Brandenburg beim Kinderschutz im Sport nicht schneller voran?

Es wäre zu einfach, nur auf die Vereine zu zeigen

Eine einfache Antwort wäre, die Verantwortung allein bei den Sportvereinen zu suchen. Aus unserer praktischen Arbeit wissen wir jedoch, dass dies der Realität nicht gerecht würde.

Der überwiegende Teil unserer Sportvereine wird ehrenamtlich geführt. Gleichzeitig sind die fachlichen Anforderungen an wirksamen Kinderschutz deutlich gestiegen.

Das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz hat dem Thema zusätzliche Verbindlichkeit gegeben. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport macht in seinen Eckpunkten deutlich, dass Schutzkonzepte auf die tatsächlichen Bedingungen des jeweiligen Angebotes zugeschnitten sein müssen. Grundlage soll eine Risiko- und Situationsanalyse sein. Daraus sollen konkrete Präventionsmaßnahmen und Verfahrenswege für Verdachtsfälle entstehen.

Genau hier beginnt für viele Vereine die schwierige Arbeit.

Ein Ehrenkodex oder ein erweitertes Führungszeugnis lassen sich vergleichsweise klar organisieren. Deutlich anspruchsvoller ist die Frage: Was passiert konkret bei einem Verdachtsfall? Wer wird informiert? Wer entscheidet? Wann werden Fachberatungsstelle oder Jugendamt einbezogen? Wie wird dokumentiert? Und wie können Kinder, Jugendliche oder Eltern eine Beschwerde vorbringen?

Unsere eigene Entwicklung seit 2019

Auch unsere eigene Kinderschutzarbeit hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt.

Als Kreissportbund und Kreissportjugend haben wir 2019 begonnen, das Gütesiegel „Kinderschutz im Sport in Teltow-Fläming“ aufzubauen. Schon damals stand für uns die „Kultur der Aufmerksamkeit“ im Mittelpunkt. Wir wollten Vereine sensibilisieren, informieren, qualifizieren und mit ihnen in den Dialog kommen.

Die Anforderungen an das Gütesiegel waren zu Beginn allerdings wesentlich geringer als heute. Der Weg zur Auszeichnung bestand zunächst im Wesentlichen aus der Anerkennung eines Ehrenkodexes, der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse und der Benennung einer Ansprechperson für Kinderschutz.

Diese Entwicklung haben wir nicht nur von unseren Vereinen verlangt, sondern auch selbst vollzogen.

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe mussten wir unsere eigenen Strukturen im Kinderschutz weiter konkretisieren. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt wurden auch unsere eigenen Verfahrensabläufe weiterentwickelt.

Heute bestehen unterschiedliche Handlungsketten, abhängig davon, ob eine mögliche Gefährdung von einer für den Verband tätigen Person, von anderen Kindern oder Jugendlichen oder von einer externen Person ausgeht. Geregelt sind unter anderem Sofortschutz, Zuständigkeiten, die Einbindung der Kinderschutz-Ansprechperson, Entscheidungen des Vorstands, die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft, Dokumentation und gegebenenfalls die Meldung an das Jugendamt.

Parallel dazu wurde die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt weiter konkretisiert. Der Kreissportbund hat mit dem Landkreis eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach §§ 8a und 72a SGB VIII geschlossen. Die aktuell vorliegende Vereinbarung baut dabei auf einer bereits länger bestehenden Zusammenarbeit mit dem Landkreis auf.

Dieser eigene Entwicklungsprozess hat auch unseren Blick auf die Anforderungen an Sportvereine verändert.

Seit 2019 konnten wir 31 Sportvereine mit unserem Gütesiegel auszeichnen. Mit wachsender fachlicher Erfahrung, dem Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz und unserer überarbeiteten Gütesiegelrichtlinie haben wir die Anforderungen inzwischen deutlich weiterentwickelt. Heute gehört ein vereinseigenes Kinderschutzkonzept mit konkreten Verfahrenswegen und einem Beschwerdemanagement zu den Mindestanforderungen.

Viele der bereits ausgezeichneten Vereine befinden sich deshalb derzeit in einem anspruchsvolleren Rezertifizierungsprozess.

Schutzkonzepte müssen zum Verein passen

Gerade bei diesen Rezertifizierungen zeigt sich, wie anspruchsvoll der Schritt vom grundsätzlichen Bekenntnis zum Kinderschutz hin zu tatsächlich funktionierenden Strukturen sein kann.

Nicht selten werden Konzepte anderer Vereine übernommen und nur geringfügig angepasst. Das ist angesichts der ehrenamtlichen Belastung nachvollziehbar, hilft im Ernstfall aber wenig.

Ein Verfahrensablauf kann nur funktionieren, wenn er zu den realen Bedingungen des Vereins passt: zu seinen Verantwortlichen, seinen Sportstätten, Trainingsgruppen, Kommunikationswegen und den tatsächlich verfügbaren Fachstellen.

Auch das MBJS macht deutlich, dass Schutzkonzepte nicht einfach übernommen werden sollen, sondern auf das jeweilige Angebot, Projekt oder den Standort zugeschnitten sein müssen.

Deshalb haben wir auch unseren eigenen Prüfprozess weiterentwickelt. Unser neuer Prüfbogen bewertet nicht mehr nur, ob bestimmte Inhalte vorhanden sind. Er betrachtet auch, ob Regelungen verständlich, nachvollziehbar und im Vereinsalltag tatsächlich anwendbar sind.

Unser Ziel ist dabei ausdrücklich nicht zusätzliche Bürokratie. Ein Schutzkonzept soll gerade im schwierigen Ernstfall Orientierung und Handlungssicherheit schaffen.

Anforderungen allein reichen nicht

Aus unserer Erfahrung ergibt sich deshalb eine zentrale Schlussfolgerung: Wenn Sportvereine verbindliche Kinderschutzstrukturen aufbauen sollen, muss auch die Unterstützung mitwachsen.

Der Landessportbund Brandenburg und die Brandenburgische Sportjugend bieten Seminare, Beratung, Materialien und Unterstützung bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten an. Die Frage ist deshalb nicht, ob es Unterstützungsangebote gibt.

Die Frage lautet vielmehr:

Reicht die vorhandene Struktur aus, um fast 3.000 überwiegend ehrenamtlich geführte Sportvereine flächendeckend bis zu einem tatsächlich funktionierenden Schutzkonzept zu begleiten?

Ein Blick in andere Länder zeigt unterschiedliche Ansätze. Thüringen arbeitet unter anderem mit regionalen Workshops, einem Präventionssiegel und einem klaren Zeitplan zur Umsetzung von Schutzkonzepten. Mecklenburg-Vorpommern setzt zusätzlich auf speziell qualifizierte Beraterinnen und Berater, die Vereine konkret bei der Entwicklung eigener Schutzkonzepte begleiten. Sachsen-Anhalt stärkt mit einer eigenen Fachstelle und der Qualifizierung von Kinderschutzbeauftragten ebenfalls die Unterstützung vor Ort.

Aus diesen Unterschieden lässt sich kein einfacher Ursache-Wirkungs-Zusammenhang ableiten. Sie geben aber Anlass, darüber zu diskutieren, wie Unterstützungsstrukturen in Brandenburg weiterentwickelt werden können.

In Teltow-Fläming wollen wir Unterstützung stärker vor Ort organisieren

Für uns bedeutet das auch, die eigene Unterstützungsstruktur weiterzuentwickeln.

Neben Beratung und unserem Gütesiegel haben wir insbesondere die Qualifizierungsangebote zum Kinderschutz deutlich ausgebaut. Allein für 2026 wurden über das Bildungsportal Sportland-Bildung.de insgesamt 16 Angebote zum Kinderschutz geplant. Bislang konnten wir damit 123 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreichen, vier Veranstaltungen stehen bis zum Jahresende noch aus.

Das Angebot reicht von grundlegenden Kompaktseminaren über die Qualifizierung von Ansprechpersonen für Kinderschutz im Sportverein bis zu vertiefenden Themen wie Prävention, Intervention bei Grenzverletzungen und interpersonaler Gewalt oder Aufsichtspflicht. Gleichzeitig führen wir zahlreiche Veranstaltungen bewusst regional durch, unter anderem in Rangsdorf, Dahlewitz, Großbeeren, Zossen, Luckenwalde, Ludwigsfelde und Jüterbog.

Ein Teil dieser Angebote ist für die Vereine kostenfrei. Die Honorarkosten für die Referentinnen und Referenten übernehmen wir in diesen Fällen selbst. Damit wollen wir fachliche und finanzielle Hürden möglichst gering halten.

Denn gerade beim Kinderschutz zeigt sich: Informationsmaterial allein reicht häufig nicht aus. Vereine brauchen Möglichkeiten, Fragen zu stellen, konkrete Strukturen zu besprechen und Handlungssicherheit aufzubauen.

Darüber hinaus versuchen wir zunehmend, Kommunen stärker einzubeziehen. Ziel sind feste Kooperationsstrukturen zwischen Kommune und Kreissportbund.

Ein aktueller Entwurf sieht beispielsweise vor, dass Kommunen eigene Ansprechpersonen für den Kinderschutz im Sport benennen, gemeinsam mit uns Informations- und Sensibilisierungsangebote organisieren und Sportvereine aktiv auf vorhandene Beratungsangebote hinweisen. Der Kreissportbund übernimmt dabei insbesondere die fachliche Beratung, Qualifizierung und Begleitung der Vereine.

Perspektivisch soll außerdem geprüft werden, wie Kinderschutz in kommunalen Verfahren, etwa bei Sportförderung, Sportstättenvergabe oder Nutzungsverträgen, angemessen berücksichtigt werden kann.

Auch auf Landkreisebene spielt das Thema eine zunehmende Rolle. Die Kreisverwaltung betont, dass Schutzkonzepte individuelle Risiken berücksichtigen, verbindliche Handlungswege beschreiben und regelmäßig weiterentwickelt werden sollen. Zugleich ist eine flächendeckende dauerhafte Kontrolle sämtlicher Schutzkonzepte durch das Jugendamt nicht vorgesehen. Fachliche Beratung und Qualitätsentwicklung gewinnen deshalb umso mehr an Bedeutung.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist gelungen: Unser Gütesiegel wurde inzwischen als Qualitätskriterium für Sportvereine in die Richtlinie zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Teltow-Fläming aufgenommen.

Damit wird der regionale Qualitätsrahmen des Sports auch außerhalb der unmittelbaren Sportstruktur berücksichtigt.

Ehrenamtliche Belastung ernst nehmen – ohne beim Kinderschutz Abstriche zu machen

Wir hören in Gesprächen mit Vereinen häufig, dass insbesondere die Entwicklung belastbarer Schutzkonzepte und Verfahrensabläufe kaum noch ehrenamtlich zu bewältigen sei.

Diese Rückmeldung müssen wir ernst nehmen.

Die Konsequenz kann aber nicht sein, Anforderungen an den Schutz von Kindern und Jugendlichen wieder zurückzunehmen.

Wenn ehrenamtliche Strukturen mit der Umsetzung überfordert sind, stellt sich vielmehr die Frage, wie wir sie besser unterstützen können.

Muster und Handreichungen sind wichtig. Sie ersetzen aber keine persönliche Beratung und keine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Strukturen des eigenen Vereins.

Brandenburg muss den nächsten Schritt gehen

Der Sportentwicklungsbericht zeigt nicht, dass in Brandenburg nichts passiert. Vieles wurde in den vergangenen Jahren angestoßen, und zahlreiche Vereine, Verbände, Kreis- und Stadtsportbünde beschäftigen sich intensiv mit dem Thema.

Die Zahlen zeigen aber ebenso deutlich: Die Entwicklung reicht bislang nicht aus.

Wenn vergleichbare Länder seit 2015 bei mehreren zentralen Indikatoren messbare Fortschritte erzielen und diese Entwicklung in Brandenburg ausbleibt, sollten wir uns damit nicht zufriedengeben.

Aus unserer Sicht braucht es deshalb neben klaren Anforderungen vor allem mehr konkrete Begleitung, regionale Unterstützungsstrukturen und eine stärkere Vernetzung von Sport, Jugendhilfe und Kommunen.

Denn am Ende geht es nicht darum, möglichst viele Schutzkonzepte in Aktenordnern zu haben.

Es geht darum, dass Trainerinnen und Trainer, Vorstände, Eltern sowie Kinder und Jugendliche wissen, was zu tun ist, wenn etwas passiert und an wen sie sich wenden können.

 

Gemeinsam für den Sport in Teltow-Fläming.

 

Quellen:

Die genannten Zahlen und Entwicklungen beruhen auf den Sportentwicklungsberichten der Deutschen Sporthochschule Köln bzw. des Bundesinstituts für Sportwissenschaft. Für den Ländervergleich wurden die aktuellen Länderberichte für Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern herangezogen.

Breuer, C., Feiler, S. & Breuer, T. (2025). Sportvereine in Brandenburg: Ergebnisse aus der 9. Welle des Sportentwicklungsberichts. Sportentwicklungsbericht für Deutschland 2023–2025. Köln: Deutsche Sporthochschule Köln, Institut für Sportökonomie und Sportmanagement.

Breuer, C., Feiler, S. & Breuer, T. (2025). Sportvereine in Thüringen: Ergebnisse aus der 9. Welle des Sportentwicklungsberichts. Sportentwicklungsbericht für Deutschland 2023–2025. Köln: Deutsche Sporthochschule Köln, Institut für Sportökonomie und Sportmanagement.

Breuer, C., Feiler, S. & Breuer, T. (2025). Sportvereine in Sachsen-Anhalt: Ergebnisse aus der 9. Welle des Sportentwicklungsberichts. Sportentwicklungsbericht für Deutschland 2023–2025. Köln: Deutsche Sporthochschule Köln, Institut für Sportökonomie und Sportmanagement.

Breuer, C., Feiler, S. & Breuer, T. (2026). Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern: Ergebnisse aus der 9. Welle des Sportentwicklungsberichts. Sportentwicklungsbericht für Deutschland 2023–2025. Köln: Deutsche Sporthochschule Köln, Institut für Sportökonomie und Sportmanagement.

Breuer, C. & Feiler, S. (2025). Sportvereine in Deutschland: Ergebnisse aus der 9. Welle des Sportentwicklungsberichts. Sportentwicklungsbericht für Deutschland 2023–2025 – Teil 1. Bonn: Bundesinstitut für Sportwissenschaft.